Lymphologischer
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rainer h. kraus

Therapiemöglichkeiten / Abwägungen

Da die Ursache des Lipödems nicht bekannt ist, gibt es dafür keine Heilung im eigentlichen Sinne. Somit kommen als mögliche Ziele einer Therapie nur in Betracht:
  • die Beseitigung bzw. Verbesserung der Beschwerden
  • die Verhinderung bzw. Verzögerung der Zunahme des Lipödems
  • die Verhinderung der Entstehung eines Lipo-Lymphödems
  • die Verringerung der Fettgewebsmenge
Zur Behandlung des Lipödems gibt es keine Medikamente. Von Wassertabletten (Diuretika) und Abführmitteln, wie sie immer wieder zur Behandlung des Lipödems verabreicht werden, ist abzuraten. Allenfalls kann bei extremer Schwellneigung ein Diuretikum kurzfristig – d.h. wenige Tage – als begleitende Maßnahme zur Manuellen Lymphdrainage (MLD) und Kompressionstherapie eingesetzt werden. Eine längere Anwendung würde durch den Entzug von Wasser die relative Eiweißkonzentration im Gewebe erhöhen. Dann würde das Eiweiß nach Absetzen der Wassertabletten verstärkt Wasser an sich ziehen und die Situation dramatisch verschlechtern.

Auch Diäten erweisen sich als wirkungslos. Sportliche Betätigungen und eine gesunde Ernährung können zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Übergewicht helfen, das Lipödem selbst bleibt jedoch davon unbeeinflusst.

Durch eine Hormontherapie kann eine evtl. diagnostizierte hormonelle Störung behandelt werden. Doch das vermehrte Fettgewebe bildet sich dadurch nicht zurück.

Im Internet bieten Ärzte auf verschiedenen Webseiten „natürliche“ Methoden zur „Heilung“ des Lipödems an und versuchen das mit wissenschaftlich klingenden Begriffen zu untermauern. Wir haben einige von ihnen um detaillierte Informationen gebeten, die über die bloßen Behauptungen auf ihren Webseiten hinausgehen, erhielten jedoch keine einzige Antwort.

Nach dem heutigen Stand des Wissens gibt es für die Therapie des Lipödems lediglich die Optionen
  • Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) und die
  • operative Entfernung des krankhaft vermehrten Fettgewebes (Liposuktion).
Die KPE ist eine konservative (= ohne Operation) Therapie, die zur Verbesserung bzw. Beseitigung der Beschwerden beitragen, eine Zunahme des Lipödems und das Entstehen eines Lipo-Lymphödems verhindern oder verlangsamen kann. Eine nennenswerte Verringerung des Fettgewebes ist damit jedoch nicht möglich, dies kann nur durch operative Maßnahmen (Liposuktion) erreicht werden.

Für beide Therapie-Optionen gilt: Ein frühzeitiger Beginn kann das Auftreten von schweren Ausprägungen verhindern. Leider wird aufgrund der in unserem Gesundheitssystem (Ärzte, Krankenkassen etc.) weit verbreiteten Unkenntnis bzw. des Leugnens der Krankheit „Lipödem“ diese Chance häufig vertan.

Interessanterweise empfinden viele Frauen die durch die Liposuktion erzielten Verbesserungen als umso größer, je stärker das Lipödem vorher ausgeprägt war. Das dürfte neben dem ästhetischeren Erscheinungsbild nach der OP auch der Beseitigung der Beschwerden und der Verringerung des Therapieaufwands geschuldet sein. Denn die Patientinnen benötigten nach der OP seltener, viele gar keine MLD mehr.


KPE oder Liposuktion?

Für die meisten Frauen mit einem Lipödem ist diese Frage von geradezu existenzieller Bedeutung. Sie leiden unter ihrer Erkrankung – körperlich und seelisch –, haben aber auch Angst vor einer OP, von der sie nicht wissen, wie gefährlich sie ist und welche Ergebnisse damit zu erzielen sind. Wenn sie sich umhören, bekommen sie eine Flut unterschiedlicher, ja sogar widersprüchlicher Informationen. Und da häufig die Lymph-Therapeuten der Lipödem-Patientinnen vor einer Liposuktion warnen, ist die Verunsicherung besonders groß. Darum versuchen wir hier, die Fragestellung frei von störendem Beiwerk zu behandeln und systematisch vorzugehen.

Wenn es für eine Krankheit eine konservative und eine operative Therapie gibt, muss die konservative die erste Option sein. Sie ist nichtinvasiv (nicht mit einer Verletzung des Körpers verbunden) und verursacht keine irreversiblen Folgen. Wenn jedoch mit dieser Therapieform kein befriedigendes Ergebnis erzielt wird, kann man die OP als Alternative erwägen. Umgekehrt ist das nicht möglich. Beim Lipödem kommt also erst einmal die konsequente Anwendung der KPE als Behandlung in Betracht. Je nachdem welche Ergebnisse die Therapie liefert, gibt es verschiedene Szenarien für das weitere Vorgehen:

Erstes Szenario: Die KPE verringert die Beschwerden so gut, dass man damit leben kann. Auch der zeitliche Aufwand für die Lymphdrainage und ggf. die Dynamische Kompressionstherapie kann akzeptiert werden, ebenso das Tragen der Kompressions-Bestrumpfung. Hier kann gegen eine Liposuktion entschieden werden. Zumindest vorerst[1].

Zweites Szenario: Die KPE verringert die körperlichen Beschwerden so gut, dass man damit leben könnte. Doch die psychische Belastung aufgrund des disproportionierten Körperbildes und der damit verbundenen sozialen Beziehungsprobleme werden als unerträglich empfunden. Dann ist eine psychologische Behandlung angezeigt.

Drittes Szenario: Die psychologische Behandlung verringert die psychische Belastung so gut, dass man damit leben kann. Hier kann gegen eine Liposuktion entschieden werden. Zumindest vorerst[1].

Viertes Szenario: Die psychische Belastung aufgrund des disproportionierten Körperbildes und der damit verbundenen sozialen Beziehungsprobleme können durch psychologische Maßnahmen nicht hinreichend behoben werden. Dann kann die Liposuktion erwogen werden. Doch zuvor muss geprüft werden, ob Gründe vorliegen, die gegen die Liposuktion sprechen.

Gründe, die gegen eine Liposuktion des Lipödems sprechen (Kontraindikationen)
  • übertriebene Erwartungshaltung der Patientin
  • Schwangerschaft
  • bestehendes Lymphödem[2]
  • bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe der Anästhetika
  • zu hohes OP-Risiko gemäß ASA-Klassifikation (American Society of Anesthesiologists), muss vom Arzt sorgfältig abgeklärt werden
  • ausgeprägte Herz-Lungen-Erkrankungen
  • Leber- und Nierenschäden
  • bekannte Krampfneigung
  • bekannte Thromboseneigung
  • Einnahme gerinnungshemmender Medikamente
  • generalisierte Adipositas*
  • Körpergewicht über 120 kg*
  • Patientin hat sehr schlaffe Haut*
* Die letzten drei Punkte gelten für die Liposuktion in Tumeszenz-Lokalanästhesie (TLA). Hier wären sehr große Mengen Tumeszenzflüssigkeit notwendig, um die abzusaugenden Areale prall und schmerzfrei zu machen. Dies könnte zu einer gefährlich hohen toxischen Belastung des Organismus führen.

Fünftes Szenario: Falls die Liposuktion aufgrund einer bestehender Kontraindikation ausgeschlossen werden muss, verbleiben nur die KPE und ggf. psychologische Maßnahmen als Behandlungsmöglichkeit.

Sechstes Szenario: Fällt die Entscheidung zugunsten der Liposuktion, stellt sich die Frage nach der Methode des Eingriffs. Die möglichen Optionen beim Lipödem[3] sind
  • Tumeszenz-Lokalanästhesie (TLA)
  • Tumeszenz-Lokalanästhesie (TLA) mit zusätzlicher Analgosedierung (Dämmerschlaf)
  • Wasserstrahl-assistierte Liposuktion (WAL) unter Vollnarkose
  • Wasserstrahl-assistierte Liposuktion (WAL) nach Dr. Stutz (ohne Vollnarkose)
Bei der TLA ist die Patientin wach, die Schmerzausschaltung beschränkt sich auf die zu behandelnden Körperareale. Unterstützend kann eine Analgosedierung erfolgen. Das ist eine medikamentöse Schmerzausschaltung (Analgesie) plus Beruhigung (Sedierung) bzw. Dämpfung des Bewusstseins. Anders als bei der Narkose atmet die Patientin selbst (Spontanatmung) und ist mehr oder minder ansprechbar.

Die WAL unter Vollnarkose dürfte dagegen für eher ängstliche Patientinnen die bessere Wahl sein. Sie stellt jedoch für den Organismus eine gewisse Belastung dar. Die WAL nach Dr. Stutz ist eine Kombination aus TLA und WAL, die ohne Vollnarkose auskommt.


Objektives Kriterium wann Liposuktion angezeigt ist

(Quelle der folgenden Abbildungen: Herpertz U. Liposuktion als GKV-Leistung - eine vergebene Chance. Vasomed 2020;32(2):51-53.)

Seit dem 1. Januar 2020 ist beim Lipödem Stadium III die Liposuktion unter bestimmten Bedingungen Kassenleistung (vorerst bis 31. Dezember 2024 befristet). Eine dieser Bedingungen ist, dass der Body Mass Index (BMI) der Patientin nicht über 35 liegt. (Der BMI gibt das Verhältnis von Gewicht und Körpergröße an.) Wie unsinnig, ja sogar schädlich die Heranziehung des BMI als Kriterium für die Liposuktion ist, hat der bekannte Lymphologe Dr. Ulrich Herpertz in dem Beitrag „Liposuktion als GKV-Leistung – eine vergebene Chance“ dargelegt, der in der Fachzeitschrift Vasomed 2020;32(2):51-53 veröffentlicht wurde.

Am Beispiel einer Patientin demonstriert Dr. Herpertz die Wertigkeit von BMI und Bauch-Größen-Quotient BGQ[4] beim Lipödem. Die Patientin hat kaum Übergewicht am Bauch, hat somit einen BGQ von 0,53 (= geringes Übergewicht, keine Adipositas!). Doch wegen der gigantischen Lipohypertrophie an den Beinen kommt sie auf einen BMI von 42. Folglich kann sie keine Liposuktion als Kassenleistung bekommen.

Lipödem bei gigantischer Lipohypertrophie der Oberschenkel
Lipödem bei gigantischer Lipohypertrophie der Oberschenkel

Dr. Herpertz schreibt: „Es ist geradezu absurd, dass mit der BMI-Messmethode jenen Patientinnen die Liposuktion verwehrt wird, die diese Therapie am notwendigsten bräuchten. Mit der BMI-Einteilung werden hingegen Patientinnen mit mäßiggradiger Lipohypertrophien und einer Adipositas Grad 1 eine Kostenübernahme der Liposuktion erhalten, wenn bei ihnen ein Lipödem Stadium III attestiert wird.“

Um die Patientinnen ohne wesentliche Adipositas, bei denen eine Liposuktion sinnvoll ist, herauszufinden, teilt Dr. Herpertz Lipohypertrophien der Beine – wozu auch das Lipödem gehört – nicht nach Stadien, sondern nach Schweregraden von „gering“ bis „gigantisch“ ein.


Lipödem geringes Stadium
gering


Lipödem mäßiges Stadiium
mäßig


Lipödem starkes Stadium
stark


Lipödem massives Stadium
massiv


Lipödem gigantisches Stadium
gigantisch


Dazu misst er den Umfang (U) des Oberschenkels (OS) gleich am Schritt und dividiert den gemessenen Wert durch die Körpergröße. Das Ergebnis in Prozent ausgedrückt definiert er als den Lipohypertrophie-Quotienten (LipQ).

UOS : Körpergröße = Lipohypertrophie-Quotient

Dieser Quotient erlaubt eine messtechnische Einordnung in fünf Schweregrade der Lipohypertrophie, sofern keine Adipositas vorliegt, also bis zu einem BGQ von 0,55. Ist der LipQ dabei über 50 Prozent, dann liegt eine massive bis gigantische Lipohypertrophie vor und in diesem Fall ist eine Liposuktion aus medizinischen Gründen indiziert. Denn dann besteht durch die Verdickungen der Beine eine eindeutige Geh- oder Sitzbehinderung, sodass die Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben gefährdet ist. Dabei ist es unbedeutend, ob nur eine Lipohypertrophie oder ein Lipödem vorliegt.


Freie Entscheidung für eine Liposuktion

Da die Liposuktion der Stadien I und II keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, übernehmen diese nur in ganz wenigen Einzelfällen die Kosten dafür. Das muss aber meist gerichtlich erstritten werden. Wer die Absaugung des Lipödems selbst bezahlen kann und will, kann dies – sofern keine medizinischen Gründe (Kontraindikationen) dagegen sprechen, jederzeit tun. Es ist dann nicht notwendig, zuvor eine mehrmonatige konservative Therapie durchzuführen.

Die oben beschriebenen Szenarien gelten für gesetzlich Krankenversicherte. Denn wenn im Einzelfall dokumentiert werden kann, dass die Beschwerden – vor allem die Schmerzen – trotz konservativer Therapie und Eigeninitiative der Patientin weiterhin bestehen (Therapieversagen), sind die Chancen, die Kostenübernahme vor dem Sozialgericht zu erstreiten, erheblich größer.

[1] Langfristige Erwägungen: Haben sich die Innenseiten der Oberschenkel so weit verdickt, dass die Stellung der Bein-Achsen und damit das Gangbild verändert sind, muss von einer Fehlbelastung von Hüft-, Knie- und Sprunggelenken ausgegangen werden, die langfristig zu deren Schädigung (künstliches Kniegelenk!) führt. Diese können dann nur durch die Liposuktion verhindert werden. Näheres hierzu finden Sie unter Orthopädische und andere Erkrankungen.
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[2] Besteht neben dem Lipödem auch ein Arm- und / oder Bein-Lymphödem, raten konservative Lymphologen vor einer Liposuktion kategorisch ab. Jedoch können erfahrene Liposuktions-Ärzte, die über eine solide Kenntnis der lymphangiologischen Anatomie verfügen, durchaus eine Liposuktion bei einem bestehenden (selbst primären) Lymphödem durchzuführen. Dafür ist aber zuvor in einem ausführlichen Gespräch zwischen Patientin und Arzt eine sorgfältige Klärung aller relevanten Fragen erforderlich. Hier sind nur Einzelfallentscheidungen auf der Basis der individuellen Gegebenheiten und Erwartungen möglich.
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[3] Es gibt neben den hier genannten Techniken der Fettabsaugung noch einige andere wie etwa die ultraschall-assistierte Liposuktion (UAL) oder die Laser-Lipolyse etc. Doch diese haben sich offensichtlich in der Behandlung des Lipödems nicht bewährt. Sie werden meist bei kosmetischen Behandlungen angewandt, wo deutlich geringere Fettmengen entfernt werden als bei der Liposuktion des Lipödems.
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[4] Der Bauch-Größen-Quotient (BGQ) wird auch als Taille-Hüft-Quotient (THQ) (englisch: Waist-hip ratio oder Waist-to-hip ratio, WHR) bezeichnet. Man erhält den Wert, wenn man Taillenumfang durch den Hüftumfang teilt. Er dient auch zur Einschätzung möglicher Gesundheitsrisiken, insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Übergewicht.

BGQ - Bauch-Größen-Quotioent - Nauheimer Adipositas-Skala

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